Hier klicken für Detailbild und GrundrissDas nach rund 1 ½ jähriger Bauzeit und unter tatkräftiger Mithilfe Haynaer Bürger eingeweihte Gemeindehaus ist ortsbildprägend und präsentiert sich mit Kirche und Pfarrhaus als erkennbare Ortsmitte. Das klassizistische Gebäude ist eine für vielerlei Zwecke nutzbares Bürgerhaus , das Altes und Neues, Tradition und Vision in sich vereinigt.
(Für ein Detaibild und die Grundrisse des Bürgerhauses, klicken Sie auf das Bild)
 
Raumprogramm:
Kellergeschoss: Gewölbekeller (kleiner Versammlungsraum) mit Teeküche, ca. 35m²
     
Erdgeschoss: Sitzungsraum des Ortsbeirates ca. 74m²
  Bücherei ca. 39m²
  Jungendtreff Hayna (Im Verbindungstrakt zur Mehrzweckhalle) ca. 31m²
     
Obergeschoss: Vereinsraum 1 ca. 55m²
  Vereinsraum 2 ca. 77m²
  zusammen als ein großer Versammlungs- und Veranstaltungsraum nutzbar ca. 132m²
  Küche ca. 22m²
     
  Die Versammlungs- und Veranstaltungsräume können für folgende Zwecke privat genutzt werden:  
 
  • Jahrgangsfeiern anlässlich von Jubiläen
  • Geburtstagsfeiern für runde Geburtstage ab dem 40. Lebensjahr
  • Firmenjubiläen
  • Werbeveranstaltungen zu gewerblichen Zwecken, soweit die Produktpräsentation mit dem Charakter des Bürgerhauses in Einklang zu bringen ist.
Im Obergeschoss können bei einer Tischbestuhlung ca. 80 Personen untergebracht werden, 14 Tische á 6 Personen sowie 7 Tische für ein Buffet stehen zur Nutzung bereit.
     
Dachgeschoss: Vereins- und Übungsraum der Kultuskapelle Hayna ca. 108m²
 
 
Gewölbekeller (kleiner Versammlungsraum)Übungs- und Versammlungsraum "Vereinsheim" der Kultuskapelle Hayna"Vereinsraum" des Gesangsverein Eintracht Hayna
 
 
Anträge auf Benutzungserlaubnis für die Räumlichkeiten sind an den Ortsvorsteher Rita Axtmann (Tel.: 07276 - 918 674 nur Dienstag von 16:30 - 17:30 Uhr oder privat unter 07276 - 75 64) zu stellen..
 
Die Betreuung und Besichtigung des Gebäudes übernimmt das Hausmeisterehepaar Ulrike und Willi Bordenkircher, Tel.: 0171 - 30 52 047
 
Allgemeine Informationen zum Bürgerhaus erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Herr Kerner, Tel.: 07276 - 501 142.
 

Für die Benutzung des Bürgerhauses werden folgende Entgelte erhoben:

1.       Für eingetragene örtliche Vereine und politische Parteien, die einem Gremium in der Verbandsgemeinde angehören, ist eine Veranstaltung pro Jahr mietfrei.

2.       Kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine sind mietfrei.

3.       Örtliche Veranstaltungen kultureller und sozialer Art sind mietfrei.

4.       Nebenkosten sind bei allen Veranstaltungen zu erstatten.

5.       Für jede weitere Veranstaltung örtlicher Vereine und für private Veranstaltungen werden erhoben:

Mietkosten:

a)  Einwohner, örtliche Vereine sowie juristische Personen und Personenvereinigungen 90,00 €
b) Sondermiete für einen evtl. 2.Veranstaltungstag werden mit  50% der  entsprechenden Mietkosten berechnet.  
c) Gewerbliche Veranstaltungen  200,00 €  
d) Kellergewölbe (pauschal incl. Nebenkosten)      70,00 €
Küchenbenutzung:    10,00 €
Nebenkosten:  (pro Veranstaltungstag)
Strom- und Wasserkosten pauschal 25,00 €
Heizkosten während den Wintermonaten November-Februar   30,00 €
Heizkosten während der übrigen Jahreszeit 15,00 €

Reinigungskosten:

Die Reinigungskosten nach den einzelnen Veranstaltungen werden den Benutzern voll in Rechnung gestellt. Die Höhe des Stundenlohnes ergibt sich aus der Kostenrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Benutzungsordnung des Bürgerhauses Hayna

 
 
 
 
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