
|
Das
nach rund 1 ½ jähriger Bauzeit und unter tatkräftiger
Mithilfe Haynaer Bürger eingeweihte Gemeindehaus ist
ortsbildprägend und präsentiert sich mit Kirche und Pfarrhaus
als erkennbare Ortsmitte. Das klassizistische Gebäude ist eine
für vielerlei Zwecke nutzbares Bürgerhaus , das Altes und
Neues, Tradition und Vision in sich vereinigt.
(Für ein Detaibild und die Grundrisse des Bürgerhauses, klicken Sie auf das Bild) |
| |
Raumprogramm:
| Kellergeschoss: |
Gewölbekeller (kleiner Versammlungsraum) mit Teeküche, |
ca. 35m² |
| |
|
|
| Erdgeschoss: |
Sitzungsraum des Ortsbeirates |
ca. 74m² |
| |
Bücherei |
ca. 39m² |
| |
Jungendtreff Hayna (Im Verbindungstrakt zur Mehrzweckhalle) |
ca. 31m² |
| |
|
|
| Obergeschoss: |
Vereinsraum 1 |
ca. 55m² |
| |
Vereinsraum 2 |
ca. 77m² |
| |
zusammen als ein großer Versammlungs- und Veranstaltungsraum nutzbar |
ca. 132m² |
| |
Küche |
ca. 22m² |
| |
|
|
| |
Die Versammlungs- und Veranstaltungsräume können für folgende Zwecke privat genutzt werden: |
|
| |
- Jahrgangsfeiern anlässlich von Jubiläen
- Geburtstagsfeiern für runde Geburtstage ab dem 40. Lebensjahr
- Firmenjubiläen
- Werbeveranstaltungen zu gewerblichen Zwecken, soweit die
Produktpräsentation mit dem Charakter des Bürgerhauses in
Einklang zu bringen ist.
Im Obergeschoss können bei einer Tischbestuhlung ca. 80 Personen
untergebracht werden, 14 Tische á 6 Personen sowie 7 Tische
für ein Buffet stehen zur Nutzung bereit. |
|
| |
|
|
| Dachgeschoss: |
Vereins- und Übungsraum der Kultuskapelle Hayna |
ca. 108m² |
|
| |
| |
   |
| |
| |
| Anträge auf Benutzungserlaubnis
für die Räumlichkeiten sind an den Ortsvorsteher Rita Axtmann
(Tel.: 07276 - 918 674 nur Dienstag von 16:30 - 17:30 Uhr oder privat
unter 07276 - 75 64) zu stellen.. |
| |
| Die Betreuung und Besichtigung des Gebäudes übernimmt das Hausmeisterehepaar Ulrike und Willi Bordenkircher, Tel.: 0171 - 30 52 047 |
| |
| Allgemeine Informationen zum Bürgerhaus erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Herr Kerner, Tel.: 07276 - 501 142. |
|
Für die Benutzung des Bürgerhauses
werden folgende Entgelte erhoben:
1. Für
eingetragene örtliche Vereine und politische Parteien, die einem Gremium in der
Verbandsgemeinde angehören, ist eine Veranstaltung pro Jahr mietfrei.
2. Kulturelle
Veranstaltungen örtlicher Vereine sind mietfrei.
3. Örtliche
Veranstaltungen kultureller und sozialer Art sind mietfrei.
4. Nebenkosten
sind bei allen Veranstaltungen zu erstatten.
5. Für
jede weitere Veranstaltung örtlicher Vereine und für private Veranstaltungen werden
erhoben:
Mietkosten:
|
| a) Einwohner,
örtliche Vereine sowie juristische Personen und Personenvereinigungen |
90,00 € |
| b) Sondermiete
für einen evtl. 2.Veranstaltungstag werden mit 50% der entsprechenden Mietkosten
berechnet. |
|
| c) Gewerbliche
Veranstaltungen |
200,00 € |
| d) Kellergewölbe
(pauschal incl. Nebenkosten) |
70,00 € |
|
|
| Küchenbenutzung: |
10,00 € |
|
|
| Nebenkosten: (pro Veranstaltungstag) |
|
| Strom- und Wasserkosten pauschal |
25,00
€ |
| Heizkosten während den Wintermonaten November-Februar |
30,00 € |
| Heizkosten während
der übrigen Jahreszeit |
15,00 € |
|
Reinigungskosten:
Die Reinigungskosten nach den
einzelnen Veranstaltungen werden den Benutzern voll in Rechnung gestellt. Die
Höhe des Stundenlohnes ergibt sich aus der Kostenrechnung des abgelaufenen
Haushaltsjahres.
Benutzungsordnung des Bürgerhauses Hayna
|